Kinderschutz in den Sportvereinen

Das seit dem 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz erfordert Aktivitäten von den Vereinen. Alle ehrenamtlich tätiger Jugendbetreuer/innen und Jugendtrainer/innen benötigen ein erweitertes Führungszeugnis.Handlungsleitfaden

Nun sind auch die notwendigen Aktivitäten von den Jugendämtern des Kreises Lippe festgelegt worden. Als nächstes wird sich das Stadtjugendamt Detmold mit allen Detmolder Sportvereinen in Verbindung setzen und zum Handeln gemäß des Gesetzes auffordern. Neben anderen Aktionen muss von den betreffenden Personen ein erweitertes Führungszeugnis beantragt und dem Verein vorgelegt werden. Solch ein Führungszeugnis kann kostenlos beantragt werden.

Wir möchten dieses sensible und für unsere Kinder und Jugendlichen wichtige Thema aktiv unterstützen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte anliegendem Leitfaden: Handlungsleitfaden für Vereine

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