Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab dem 03.04.2022
Liebe Sportfreunde, das Land NRW hat die neue beigefügte und veränderte CoronaSchVO NRW nebst Anlagen 1 und 2 veröffentlicht, die seit dem 03. April 2022 gültig ist. Das bedeutet für den Sportbetrieb keine Einschränkungen...