Förderprogramme für Vereine

ReStart – Sport bewegt Deutschland“

Ab dem 26. Januar 2023 können insgesamt 4000 Vereine bis Ende Juli 2023 beim DOSB finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000€ beantragen. Mit den Geld können Veranstaltungen, Kooperationen mit weiteren

Stakeholdern, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte finanziert werden, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.

Weitere Informationen zur Beantragung: https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart#ak-34733

 

„Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen. Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Im Feld 1b werden Einzelprojekte gefördert, die von freien Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden. Weitere Infos: https://www.das-zukunftspaket.de/fuer-traeger/

 

Landesprogramm „2000 x 1.000 Euro für Engagement“

Der Kreis Lippe unterstützt Lipperinnen und Lipper bei ihrem Engagement: Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Kreis Lippe können seit dem 1. Januar 2023 wieder einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2023 insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung. Der Kreis Lippe erhält aus dem Programm 39.000 Euro Fördermittel. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden.

Die Antragstellung ist über das Portal www.engagementfoerderung.nrw seit dem 1. Januar 2023 möglich. Als Ansprechpartnerin für Fragen und die Abwicklung des Förderprogramms steht Nicole Plugge vom Ehrenamtsbüro des Kreises Lippe unter ehrenamt@kreis-lippe.de zur Verfügung.

 

Förderprogramm „Digitalisierung des Breitensports“

Sportvereine in NRW können kurzfristig eine Vollförderung (Kostenübernahme zu 100%) für Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung erhalten. Insgesamt stehen dafür 30 Mio. Euro in NRW zur Verfügung! Erste Infos sind auf der Homepage des LSB NRW zu finden: https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

Für den Kreis Lippe stehen in diesem Rahmen 450.000 Euro für Sportvereine zur Verfügung. Detaillierte Infos zum Förderprogramm und zum Antragsverfahren gibt der Kreissportbund Lippe an zwei Informationsveranstaltung am 1. Februar (in Detmold) und am 2. Februar (digital über Zoom) bekannt. Anmeldungen zu den Informationsveranstaltungen sind bis zum 29. Januar unter folgendem Link möglich: https://www.ksb-lippe.de/shop/angebote/veranstaltungen/vereinsmitarbeiter/infoveranstaltung-1

 

Bewegungsoffensive 2023

Die zurückliegende Corona-Pandemie hat den Sport hart getroffen. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben unter den schwierigen Bedingungen für unsere Sportvereine und den fehlenden Angeboten gelitten. Um die entstandenen Defizite auszugleichen, sind zahlreiche und vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche erforderlich. Die Landesregierung stellt daher im Rahmen einer „Bewegungsoffensive 2023″ einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro für Projekte zur Verfügung. Antragsberechtigt sind der organisierte Sport (Vereine, Bünde, Verbände) sowie Institutionen und Organisationen des vereinsungebundenen Sports. Eine Antragsstellung ist nur vom 15.02. bis 15.03. 2023 möglich. Pro Projekt stehen Fördermittel zwischen 2.500 € und 10.000 € zur Verfügung. Gefördert werden u.a.:

• Kursangebote

• Feriencamps

• Sportveranstaltungen

• Spielmobile

• Sportkarussell

• Angebote drinnen und draußen

• Angebote im öffentlichen Raum

• Offene Angebote

WEITERE INFOS

https://www.sportjugend.nrw/unsere-themen/bewegungsoffensive

 

Extra-Zeit für Bewegung

Das erfolgreiche Projekt des NRW-Ministeriums für Schule und Bildung wird fortgeführt. Noch bis zum 31. Juli werden zusätzliche außerschulische Angebote in Sportvereinen mit max. 500 Euro pro Tag, die auf eine sport- und bewegungsorientierte Förderung von Schüler*innen abzielt, bezuschusst. Ein sportpraktisches Gruppenangebot umfasst mindestens 10 Teilnehmer*innen und 6 Zeitstunden. Es kann an einem oder über auf mehrere Tage stattfinden, wobei die Mindestdauer einer Einheit 90 Minuten beträgt.

WEITERE INFOS

https://www.sportjugend.nrw/service/extrazeit

 

Link und FAQ zur Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe NRW

Energiekrise 2022/23: Was Sportvereine tun können | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)

https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022-23

 

Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein

2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Anbei der Link:

Förderprogramm 1000×1000 | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)

https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000×1000

 

Förderung der Übungsarbeit

Das Antragsverfahren zur „Förderung der Übungsarbeit“ im Jahr 2023 startet am 30.03.2023.

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen bei Antragstellung ausgelaufen sind oder in 2023 auslaufen. Die entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern.

Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.

Zuschüsse für Übungsleiter*innen | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)

https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen