Förderprogramme für Vereine

Förderprogramme „Sport inklusiv“

 

 

 

 

 

 

Förderung der Übungsarbeit (PDF):

1000X1000_2024_Schwerpunkte und Beispielliste_förderfähige_Maßnahmen

 

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“ (Antragsstellung ab sofort möglich) und „Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein“ (Antragsstellung ab 04.04. möglich) informieren. Anträge können über das Förderportal des Landessportbundes NRW eingereicht werden.

Der Landessportbund wird alle Vereine am 04.04.2024 noch einmal über die Förderprogramme informieren.

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Das Land NRW stellt auch in diesem Jahr unverändert 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit zur Verfügung. Das Förderportal wurde für die Antragstellung bereits geöffnet.

Die coronabedingten Erleichterungen zur Meldung der Übungsleitenden fallen in diesem Jahr weg, d. h. es dürfen wieder nur solche Leitungen berücksichtigt werden, die ganzjährig im Besitz einer gültigen Lizenz sind.

Unverändert sind hingegen die übrigen Antragsvoraussetzungen: aktuelle Mitgliedermeldung, erfüllte Doppelmitgliedschaft und die vom Finanzamt bestätigte Gemeinnützigkeit.

Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein

Für das Landesprogramm 1000×1000 stehen in diesem Jahr 1,25 Mio. Euro zur Verfügung, wobei 200.000 Euro für Maßnahmen im Schwerpunkt Inklusion vorrangig kontingentiert sind. Das Förderportal wird ab dem 4. April 2024 für die Antragstellung geöffnet.

Bei Rückfragen zu den Förderprogrammen meldet euch gern bei uns oder direkt beim Landessportbund NRW unter Tel. 0203 7381-900 oder per E-Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw bzw. 1000×1000@lsb.nrw.