Striktes Rauchverbot

Der Landessportbund NRW teilt per 30.04.2013 auf seiner Internetseite folgendes mit:
Striktes Rauchverbot in Sporteinrichtungen gilt ab 1. Mai 2013.
Gesetzesnovelle verbietet das Rauchen in allen Sport- und Vereinsheimen und anderen geschlossenen Räumen mit Sportbetrieb.
Das Nichtrauergesetzschutzgesetz, das in Nordrhein-Westfalen seit 2008 in Kraft ist, hat mit Wirkung zum 01. Mai 2013 erhebliche Veränderungen erfahren. Bisherige Ausnahmeregelungen zum Rauchverbot sind damit abeschafft.
ROTE KARTE FÜR DEN RAUCH
Zu den in der Gesetzesänderung aufgeführten Kultur- und Freizeitein-richtungen, die von dem neuen strikten Rauchverbot betroffen sind, gehören auch Räumlichkeiten des Sports. Darunter fallen etwa Sport- und Vereinsheime, Sporthallen, Hallenbäderund sonstige geschlossene Räumlichkeiten, die der Ausübung von Sport dienen, wie auch die Umkleide- und Aufenthalts-räume. Außerdem gilt auch für Festzelte, die von Vereinen bei Veranstaltungen gern aufgestellt werden, dass sie absolut rauchfrei sein müssen.
Vorstände in Sportvereinen und Clubgastwirte sollten dich daher bewusst machen, dass sie als Verantwortliche für ihr Vereinsheim und die Sportanlagen oder die Vereinsgaststätte verpflichtet sind, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um das Rauchverbot durchzusetzen. Ansonsten drohen Ordnungswidrigkeiten und entsprechende Bussgelder. Auch Gästen, die trotz Verbot rauchen, kann eine Geldstrafe auferlegt werden.
Mehr Informationen zur neuen Fassung der Nichtraucherschutzgesetzes auf den WEBSEITEN UNSERER VEREINSBERATUNG und auf den WEBSEITEN DES NRW-GESUNDSHEITSMINISTERIUMS.

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